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Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Begleitetes Fahren - der Führerschein mit 17

15.07.2018 | FAHRSCHUL-WISSEN

Die 2010 vom Bundestag beschlossene Gesetzesinitiative „Begleitetes Fahren“ zeigt Wirkung: Wer schon mit 17 Erfahrung im Straßenverkehr sammelt, verursacht später deutlich weniger Unfälle. Fahranfänger sind besonders unfallgefährdet. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) verunglückten 2015 über 66.000 junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren auf deutschen Straßen. Mangelnde Fahrpraxis und erhöhte Risikobereitschaft sind naheliegende Gründe für die, im Verhältnis zu anderen Verkehrsteilnehmern, überdurchschnittlich hohe Quote. Um jungen Menschen einen sicheren Einstieg in den Straßenverkehr zu ermöglichen, hat der Bundestag 2010 die Gesetzesinitiative „Begleitetes Fahren“ (BF17) beschlossen. Die umgangssprachlich auch als „Führerschein mit 17“ bekannte Sonderregelung des Straßenverkehrsgesetzes, erlaubt Jugendlichen bereits mit 17 Jahren den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE in Form einer sogenannten „Prüfungsbescheinigung“. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen die Führerscheinneulinge dann in Begleitung von im Vorfeld bestimmtnr Personen Auto fahren. Seit seiner Einführung hat sich das Modell Begleitetes Fahren zu einer echten Erfolgsstory entwickelt: Das Bundesverkehrsministerium bescheinigt B17-Teilnehmenden später ein, im Vergleich zu regulären Fahranfängern rund 20 % geringeres Unfallrisiko. Auch #userInhaber#, Inhaber der #userName#, ist überzeugt von dem Konzept: „BF17 gibt jungen Menschen die Gelegenheit, über einen längeren Zeitraum in einem kontrollierten Rahmen wertvolle praktische Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln. Dieser Vorsprung wirkt sich später positiv auf das Fahrverhalten aus.“ Die Begleitpersonen dürfen im Unterschied zu Fahrlehrern nicht aktiv in das Verkehrsgeschehen eingreifen, unterliegen aber dennoch gesetzlichen Vorschriften. „Eine Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und über einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren eine Fahrerlaubnis besitzen“, erläutert #userInhaber#. „Weiterhin darf eine Begleitperson nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben und unterliegt der 0,5 Promillegrenze und dem Drogenverbot.“ Als Begleitperson gilt aber nur, wer namentlich in der bei jeder Fahrt mitzuführenden Prüfungsbescheinigung genannt ist. Eine entsprechende Angabe ist deshalb bereits im Zuge der Antragsstellung notwendig. Die Anzahl der Begleiter ist jedoch nicht begrenzt und kann im Nachhinein beliebig erweitert werden. Ausführliche Informationen zum Thema gibt #userInhaber# gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Hitze im Auto

15.06.2018 | FAHRSCHUL-WISSEN

Autofahrer geraten angesichts tropischer Verhältnisse im Fahrzeuginnenraum gehörig ins Schwitzen. Wirkliche Abkühlung verspricht bei Höchsttemperaturen von bis zu 60 Grad lediglich die Klimaanlage. Die Hitzewelle hat das Frühjahr 2018 weiter fest im Griff. Ende Mai meldete der Deutsche Wetterdienst mit Spitzenwerten von bis zu 33,3 Grad den bislang heißesten Tag des Jahres. Auch in der zweiten Junihälfte ist laut aktueller Vorhersagen vorerst nicht mit Abkühlung zu rechnen. Derweil haben die für Freibad-Gänger idealen Bedingungen auch Auswirkungen auf den Straßenverkehr. So wird die drückende Hitze für Fahrer und Insassen zum Gesundheits- und Sicherheitsrisiko. Witterungsbedingte Ermüdungserscheinungen sowie nachlassende Konzentration am Steuer machen insbesondere längere Fahrten zur Herausforderung. „Schon Temperaturen ab 24 Grad im Fahrzeuginnenraum beeinträchtigen nachweislich das Reaktionsvermögen“, weiß #userInhaber# von der #userName#. Vielen Autofahrern scheint im Sommer folglich die Klimaanlage als die höchste Errungenschaft der Fahrzeugelektronik. Doch mit der falschen Einstellung kann diese ebenfalls zu gesundheitlichen Problemen führen. „Eine zu niedrige Innentemperatur begünstigt Erkältungen und kann zu Verspannungen der Muskulatur führen“, so #userInhaber#. „Zudem reizt die durch die Klimaanlage ausgestoßene trockene Luft Schleimhäute und Atemwege.“ Laut Empfehlung des ADAC sollte der Unterschied zwischen Innen- und Außentemperatur deshalb nie größer sein als sechs Grad. Bei Kurzfahrten sei es ohnehin ratsam, die Klimaanlage gar nicht erst einzuschalten und stattdessen die Fenster zu öffnen. „Zugluft ist die wesentlich umweltfreundlichere Alternative“, bestätigt auch #userInhaber#. „Die eingeschaltete Klimaanlage bedeutet je nach Technik und Einstellungen bereits auf 100 Kilometer einen Mehrverbrauch von bis zu zwei Litern. Der CO2-Ausstoß steigt dabei parallel zum Energieverbrauch.“ Wer am Steuer dennoch nicht auf die automatisierte Kühlung verzichten kann, sollte die Bedienung auch hinsichtlich der Wartung beherrschen: „Wenige Minuten vor Erreichen des Zielorts sollten Sie die Kühlung abschalten und lediglich das Gebläse weiter laufen lassen, damit das Kondenswasser verdunstet. Ansonsten kommt es aufgrund der Restfeuchtigkeit im Lüftungssystem früher oder später zur Bildung übelriechender Bakterien und Pilze.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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